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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag im „Hotel zur Messe“ Leipzig
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540
Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher
ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,
wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden
durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung
schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter
für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren
grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der
kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist
des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen
des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und
erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden,
wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der
Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen
10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist
berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen
und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in
Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach,
unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für
Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegen über einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder mindern.
8. Das Hotel behält sich vor, Vorauthentisierung von Kreditkarten vor der Anreise vorzunehmen.
9. * soweit gebucht
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des
Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und
Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag
nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder
vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde,
kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des
Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das
Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte
Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises
für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch
nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden
innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das
Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels
auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III
Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht
zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher
Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des
Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der
Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass
dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen
ist;
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, –übergabe und –rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende
Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in
Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des
Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei,
nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des
Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nur
dann, wenn der Kunde vor dem Bezug des Zimmers die entsprechenden
Sachen, wie Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten deklariert hat und
diese im Hotelsafe aufbewahren läßt. Das Hotel empfiehlt,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, da sonst die Haftung
ausgeschlossen wird. Die Haftungsansprüche erlöschen auch,
wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel
Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des
Hotels gilt Vorstehendes entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht,
außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende
Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste
behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung und
Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch
übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist
ausgeschlossen. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten
entsprechend.
5.
Fundsachen
werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden im Hotel sechs Monate
aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen
ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen
Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der
Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.
Hotel zur Messe
in Leipzig- Wiederitzsch
Leipzig, 02.01.2009
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